Die Ermittlungen zu dem Zugunglück bei Nördlingen vor gut einem Jahr endeten damit, dass niemandem Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Das teilte die Staatsanwaltschaft Ellwangen dem BR mit. Grundlage für die Entscheidung war ein Gutachten, das die Staatsanwaltschaft bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben hatte.
Auf falscher Seite ausgestiegen und in Zugtür eingeklemmt
Im März 2023 war eine damals 39 Jahre alte Frau beim Halt in Pflaumloch auf baden-württembergischer Seite offenbar auf der falschen Seite aus dem Zug gestiegen. Als sie das bemerkte und wieder in den Zug zurück wollte, wurde ihre linke Hand und der Riemen ihrer Handtasche in der sich schließenden Zugtür eingeklemmt.
Die Frau wurde außen am Zug über mehrere Kilometer bis kurz vor den Bahnhof Nördlingen mitgeschleift und dabei lebensgefährlich verletzt. Sie wurde in die Uniklinik Augsburg gebracht und befand sich einige Tage später außer Lebensgefahr. Wie es der Frau heute geht, dazu konnte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen.
Unglückszug ohne moderne Technik für Türfreigabe
Damals fuhren im Auftrag des Bahnunternehmens GoAhead Ersatzzüge eines Dienstleisters auf dieser Strecke. Da die Waggons mehrere Jahrzehnte alt waren, verfügten sie noch nicht über die sogenannte seitenselektive Türfreigabe – sprich, dass sich die Türen nur zur Bahnsteigseite hin öffnen lassen. Nur diese Technik hätte den Unfall verhindern können, teilte die Staatsanwaltschaft Ellwangen mit. Die alten Waggons ohne diese Technik sind aber nach wie vor zugelassen in Deutschland.
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